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HR-Formularvereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen der Deniz Baustoffe GmbH 1. Allgemeines Diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen sind für alle unsere geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte verbindlich. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abmachungen, die von diesen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen abweichen, müssen von uns schriftlich bestätigt werden, andernfalls sind sie ungültig. 2. Angebot Unsere Angebote sind hinsichtlich der Preise, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeit freibleibend. Zwischenverkauf sowie richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleiben vorbehalten. Erfolgt die Lieferung später als 2 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Besteller schriftlich mitgeteilt haben. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen und Angaben sowie sonstige Verkaufsunterlagen sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, nur als annähernd maßgebend zu bewerten. Das gleiche gilt für Angaben der Herstellerwerke. Modelle und Zeichnungen verbleiben in unserem Eigentum. 3. Auftragsbestätigung Aufträge, Abreden, Beschaffenheitsangaben und -garantien u. Ä. bedürfen zur Erlangung einer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Eine Beschaffenheitsgarantie wird von uns nur im Ausnahmefall übernommen und muss ausdrücklich als solche bezeichnet sein. Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. 4. Lieferung 4.1 Allgemeines Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Spätestens mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel geht das Gefahrenrisiko auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns ausdrücklich vorbehalten. Eine Lieferung frei oder unfrei an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Kunden benannten Ort beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren öffentlichen Straße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die öffentliche Straße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Insoweit eigenes oder fremdes Personal bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies grundsätzlich auf Risiko des Kunden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. 4.2 Liefertermine und Lieferfristen Angaben über die Lieferzeit sind freibleibend. Angegebene Liefertermine sind keine Fixtermine. Lieferfristen gelten vorbehaltlich ordnungsgemäßer und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir sind an Lieferfristen nicht gebunden, sofern wir selbst nicht rechtzeitig oder vollständig beliefert werden und wir dies unverzüglich angezeigt haben. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit in vollem Umfang von der Lieferpflicht. 5. Mängelrügen und Mängelhaftung Offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Einbau oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Aus dem Lieferschein ersichtliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Menge oder Art der Lieferung sind offensichtliche Mängel. 6. Gewährleistung Waren, die sich infolge eines zeitlich vor dem Zeitpunkt des konkreten Gefahrüberganges eingetretenen Umstandes als unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchsfähigkeit als nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, begründen unter Ausübung billigen Ermessens für uns die Wahl zwischen einer unentgeltlichen Nachbesserung und einer Neulieferung. 7. Eigentumsvorbehalt Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter der Bedingung des verlängerten und erweiterten Eigentumsvorbehalts. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine im Zusammenhang mit der Lieferung bestehenden Verbindlichkeiten uns gegenüber erfüllt hat. 8. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind sofort fällig, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Erfolgt Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, tritt Verzug ein. 9. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Köln. Wir sind berechtigt, unseren Kunden nach unserer Wahl auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand oder am Sitz unserer Niederlassung, von der aus der Vertrag geschlossen wurde, zu verklagen. Deniz Baustoffe GmbH Hoppe 3 45549 Sprockhövel Deutschland Geschäftsführer: Yusuf Deniz Telefon: +49 2339 127 53 06 E-Mail: [email protected] E-Mail für Bestellungen: [email protected] Webseite: www.denizbaupro.de Handelsregister: Amtsgericht Köln, HRB 109680 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE356757340 Stand: 02.2025
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